AGB

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALEXANDRA SORGENICHT – INSTITUT FÜR INTUITIONSTRAINING

 

  1. Die Allgemeine Geschäftsbedingungen beziehen sich auf alle Aktivitäten von „Alexandra Sorgenicht – Institut für Intuitionstraining“ im Folgenden „IFI“ genannt, und alle mit ihr getroffenen Vereinbarungen in Bezug auf Seminare, Ausbildungen, Fachkurse und weiteres, im weiteren Verlauf zusammengefasst unter „TRAININGS“.
  2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten immer im Kontext der für die jeweiligen TRAININGS gültigen Bestimmungen, die auf den jeweiligen Anmeldeformularen vermerkt sind oder den Teilnehmenden auf andere Weise durch IFI bekannt gegeben wurden.
  3. Ergänzende Bestimmungen in Angeboten oder Vereinbarungen zwischen IFI und den Teilnehmenden, die eine Abweichung von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen darstellen, sind nur bindend, wenn eine schriftliche Bestätigung der Leitung von IFI vorliegt.
  4. Angebote von IFI, unabhängig von Ort und Zeit der Bekanntgabe, Preisangaben inklusive, sind immer unverbindlich und unter Vorbehalt von Preis-, Programm- und Terminänderungen. Das Stattfinden von TRAININGS ist immer abhängig von der ausreichenden Anzahl der Anmeldungen sowie grundsätzlich von der fachlichen Beurteilung der Leitung von IFI. Die Durchführung der TRAININGS wird spätestens eine Woche vor dem ersten Termin verbindlich bestätigt.
  5. Die verbindliche Anmeldung zu den TRAININGS erfolgt zeitgleich mit der Online Buchung. Der Anmeldebogen des jeweiligen TRAININGS muss vier Wochen vor Trainingsbeginn beim Institut für Intuitionstraining vorliegen.
  6. Stornobedingungen; Bei Stornierung einer Anmeldung werden 20% des Gesamtpreises fällig. Bei Stornierung einer Anmeldung später als sechs Wochen vor Beginn des TRAININGS werden 50% des Gesamtpreises fällig. Bei Absagen die weniger als vier Wochen vor Beginn des TRAININGS liegen, sind 80% des Gesamtpreises fällig und bei Absagen innerhalb der letzten 14 Tage vor Beginn des TRAININGS wird der volle Preis fällig (100%).
  7. Die Healingausbildung und die Readingausbildung werden einmalig gezahlt. Es besteht die Möglichkeit der Beantragung einer Sondervereinbarung zur individuellen Ratenzahlung (siehe § 18) der Readingausbildung. Die Teilnahme an der Healingausbildung ebenso wie die Teilnahme an der Readingausbildung kann nicht innerhalb der Ausbildungszeit beendet werden. Das zwischenzeitliche Beenden der Ausbildung kann nur durch den Nachweis von höherer Gewalt und in Absprache mit der Leitung von IFI erfolgen, immer mit einer Frist von drei Monaten. Während der Zeit der Readingausbildung darf keine andere externe Weiterbildung erfolgen. Sonderregelungen sind in Einzelfällen möglich, bedürfen aber immer des schriftlichen Einverständnisses der Leitung von IFI.
  8. Die Zulassung zu den TRAININGS erfolgt im Allgemeinen entsprechend der Reihenfolge der Anmeldungen. Grundsätzlich ist die Leitung von IFI berechtigt, mit Blick auf die Interessen und Möglichkeiten einzelner Teilnehmender und auch der gesamten Gruppe, angemeldete Teilnehmende zu einzelnen oder fortführenden TRAININGS nicht (weiter) zuzulassen.
  9. Der/die Teilnehmende muss die Kosten der TRAININGS nach erfolgreicher Online Buchung direkt auf das IFI-Konto einzahlen. Der ausgewiesene Betrag ist SOFORT nach Rechnungserhalt fällig.
  10. Wenn der/die Teilnehmende nicht fristgerecht zahlt, befindet er/sie sich in Verzug. In diesem Fall wird additiv zum säumigen Betrag eine erste Mahngebühr in Höhe von 5 Euro innerhalb von vier Wochen nach Rechnungserhalt erhoben. Nach Ablauf der ersten Mahnfrist wird innerhalb von zwei Wochen eine zweite Mahnungebühr in Höhe von 19 Euro additiv zum Gesamtbetrag in Rechnung gestellt.
  11. Wenn IFI durch das Nichtbezahlen des/der Teilnehmenden gezwungen ist, seine Forderung einem Inkassobüro zu übergeben, werden alle sich daraus ergebenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu Lasten des/der Teilnehmenden gehen.
  12. Bei Abwesendheit des/der Dozenten/in wird Ersatz gestellt oder eine andere Lösung (Ausweichtermin) angeboten.
  13. Die Leitung von IFI schließt alle Formen von Haftung, für jeden entstandenen oder empfunden Schaden (psychisch, emotional, körperlich und materiell), entstanden vor, während, nach oder als Folge der Teilnahme an einem der TRAININGS oder jedem anderen Angebot von IFI, aus.
  14. IFI behandelt jede durch die Teilnehmenden erhaltene Information vertraulich.
  15. Die Unterrichtsinhalte von IFI sind und bleiben Eigentum von IFI, auch nach erhaltenem Unkostenbeitrag. Der Inhalt der Unterrichtsstunden darf nicht vervielfältigt, veröffentlicht oder weitergegeben werden, weder elektronisch, mechanisch oder in welcher möglichen Form auch immer. Eine Ausnahme bedarf der schriftlichen Bestätigung durch die Leitung von IFI.
  16. Regelung zu Einzelterminen:
    16.1. Vereinbarte Termine sind verbindlich.
    16.2. Termine können bis spätestens zwei Werktage vor dem vereinbarten Zeitpunkt ohne Angabe von Gründen abgesagt werden. Wird ein Termin rechtzeitig abgesagt, entsteht kein Honoraranspruch.
    16.3. Eine Terminabsage weniger als zwei Werktage vor dem vereinbarten Zeitpunkt ist auch dann nicht mehr möglich, wenn der/die Klient/in den Termin unverschuldet nicht einhalten kann. (Schadenersatz wegen sog. Annahmeverzug des/der Klienten/in, der kein Verschulden des/der Klienten/in voraussetzt – § 293, 296, 615 BGB).
    16.4. Wird der Termin ohne Absage versäumt, entsteht ein Anspruch in Höhe von 100 € pro vereinbarter Behandlungsstunde.
    16.5. Die vereinbarte Zeit ist ausschließlich für den/die Terminnehmer/in reserviert. Bei Verspätungen, unerheblich der verursachenden Gründe, gilt, dass nur der vereinbarte Zeitraum zur Verfügung steht und der vereinbarte Zeitraum im Ganzen abgerechnet wird. Sollte es möglich sein, den Behandlungszeitraum zu verlängern, da kein Folgetermin anberaumt ist, wird die zusätzliche Zeit in Rechnung gestellt.
  17. Audiodateien, die während der TRAININGS oder Einzelsitzungen entstehen, sind nicht Bestandteil der allgemeinen Angebote oder der von IFI erbrachten Leistung, sondern sind in einzelnen Fällen eine Zugabe. Es kann kein Rechtsanspruch erhoben werden.
  18. Bildungsschecks/Prämiengutscheine können nur nach vorheriger Rücksprache eingelöst werden. Sie sind im Original mit Unterschrift mit der Anmeldung/Buchung einzureichen. Erstattet die zuständige Behörde diese Gutscheine nicht, müssen die Restbeträge nachträglich beim Institut bezahlt werden.
  19. Für alle getroffenen Vereinbarungen gilt die deutsche Gesetzgebung.